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Autokauf von Privatperson

Ein Autokauf von Privatpersonen kann gewisse Risiken mit sich bringen. Denn jede Privatperson kann ein Auto ohne jegliche Gewährleistung verkaufen. Ein solcher Gewährleistungsauschluss ist jedoch nur gültig, wenn der Verkäufer allen bekannten Mängel offenlegt und im Kaufvertrag protokolliert.Falls jedoch eine Privatperson einen oder mehrere Mängel beim Verkauf seines Autos verschweigt, um den Wert des Autos zu steigern, ist der Ausschluss der Gewährleistung ungültig.

Beispiel: Sie kaufen ein Auto von einer Privatperson. Im Kaufvertrag und in der Beschreibung steht eindeutig, dass das Auto eine Klimaanlage besitzt. Zwei Wochen nach Kauf des Autos bemerken Sie, dass die Klimaanlage nicht richtig funktioniert. Der Verküfer hat Ihnen verschwiegen, dass vor Jahren der Kompressor kaputt ging und er keinen neuen eingebaut hat. Der Verkäufer erstetzte den Keilriemen und verkaufte das Auto. In dem Fall muss der Verkäufer die Mängel kostenlos nachbessern oder den Vertrag auflösen und die Verkaufssumme minus der zwei Wochen Nutzung rückerstatten.

Beispiel: Sie kaufen ein Auto von einer Privatperson. Nach ca. 2 Wochen bemerken Sie, dass der Motor unruhig läuft und nicht mehr die Kraft aufweist wie unmittelbar nach dem Kauf. Bei einem Mechaniker erfahren Sie, dass die Zündkerzen ausgetauscht werden müssen. In diesem Fall haftet der Verkäufer nicht, da es bei Zündkerzen um Verschleißteile handelt, die jederzeit defekt sein können.