|
Reperatur und Nachbesserung unmittelbar nach Autokauf:
Sie haben sich für einen neuen Autokauf entschlossen. Das Auto entspricht genau Ihren Vorstellungen und Sie sind glücklich ein tolles Auto zu günstigen Konditionen ergattert zu haben. Es sind mittlerweile 2 Monate vergangen. Der Himmel ist wolkenlos und die Sonne scheint, der richtige Augenblick die Klimaanlage aufzudrehen. Kurze Zeit später bemerken Sie, dass kaum frische Luft durch die Gebläse kommt. Es scheint so, dass kein Gas mehr in der Klimaanlage ist. Ab zum Mechaniker um Gas nachzufüllen. Jedoch bemerkt der Mechaniker, dass unter der Motorhaube gar kein Kompressor mehr vorhanden ist. Was nun?
Als erstes überprüfen Sie den Kaufvertrag und die damalige Anzeigenbeschreibung. Falls das Auto damals mit Klimaanlage verkauft wurde und nirgends ein Vermerk über das Fehlen des Kompressors geschrieben steht, haben Sie das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung. Wenn die Nachbesserung oder Reperatur misslingt oder der Verkäufer eine Nachbesserung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit als Käufer, den Kaufpreis zu mindern oder komplett vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzuverlangen. Da Sie jedoch das Fahrzeug 2 Monate genutzt haben, werden Sie sicherlich nicht den kompletten Kaufpreis rückerstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von gefahrenen Kilometern und allgemeinen Zusatnd des Auto.
|
 |

|
|